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Art der Förderung:
Erziehungsberechtigte, deren Kinder unter 2,5 Jahren eine Kinderkrippe oder eine Tagesmutter an mindestens 3 Tage der Woche besuchen, können bei der Gemeinde Lanzendorf einen Antrag auf Zuschuss zu den Betreuungskosten in Höhe von € 50,00/Monat stellen.
Der Zuschuss wird im Nachhinein pro Quartal verrechnet.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Zuschusses.
Voraussetzungen:
1. Der Hauptwohnsitz einer/eines Erziehungsberechtigten, als auch des Kindes ist in Lanzendorf.
2. Die Erziehungsberechtigten stehen in einem aufrechten Dienstverhältnis - Ausnahme: Härtefälle (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulung oder nachweislich auf Arbeitssuche).
Benötigte Unterlagen:
1. aktueller Arbeitsnachweis der Erziehungsberechtigten.
2. Nachweis über den Besuch des Kindes einer Betreuungsstätte sowie der Zahlungsnachweis der Betreuungskosten.