Seit dem 01.06.2023 ist jeder Hundehalter in Niederösterreich verpflichtet, bei der Meldung eines neuen Hundes einen Nachweis über die allgemeine Sachkunde zu erbringen. Dieser Nachweis muss nur einmal im Leben des Hundes erbracht werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer
Sachkundenachweis-NOE_Flyer.pdf herunterladen (3.13 MB) oder
der Homepage: https://www.sachkundenachweis-noe.at/