Informationen zur Antragstellung bei der OBS im Rahmen des Energiearmuts-Definitionsgesetzes

eine orangefarbene Steckdose mit ein paar Münzen

Was gibt es Neues?

Ab April 2026 gibt es günstigeren Strom und neue Fördermöglichkeiten für Bürger und Bürgerinnen mit wenig Einkommen. 

Wer bekommt die Unterstützung?

Haushalte, die bereits von der ORF-Gebühr befreit sind (ausgenommen Studierende), sowie andere Bürger und Bürgerinnen mit geringem Einkommen nach Prüfung. 

Was genau bekommt man?

  • Strom wird günstiger: bis zu 2.900 kWh pro Jahr kosten nur 6 Cent pro kWh
  • Größere Haushalte bekommen zusätzlich Geld
  • Mit einem Bescheid sind auch weitere Förderungen möglich (z.B. Heizkosten oder neue Geräte)

Wer entscheidet darüber?

Die OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) prüft alle Anträge und entscheidet, ob eine Unterstützung zusteht. 

Wie bekommt man die Unterstützung?

Den Antrag erhält man am Gemeindeamt. Dieser muss ausgefüllt und anschließend an die OBS geschickt werden. 

Die OBS prüft die Angaben und informiert über das Ergebnis. 

Was wird dafür benötigt?

Je nach Fall z.B. die Zählerpunktnummer (steht auf der Stromrechnung) sowie Einkommens nachweise aller im Haushalt lebenden Personen. 

Informationen zum Antrag und zu den jährlich angepassten Richtwerten erhalten Sie unter der Homepage der ORF-Beitrags Service GmbH oder bei der Service-Hotline 050 200 800