Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung dient der finanziellen Entlastung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher und kann ab sofort bis zum 15. Dezember 2024 beantragt werden.
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00.
Wer kann den Wohnbonus erhalten?
Der NÖ Wohnbonus kann von jenen Haushalten in Anspruch genommen werden, deren jährliches Bruttoeinkommen die folgenden, höchstzulässigen Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
- 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
- 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Wenn Sie nur Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen und das
monatliche Haushaltsnettoeinkommen unter Euro 1.200,00 (Einpersonenhaushalt) bzw. unter Euro 2.200,00 (Mehrpersonenhaushalt) liegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie die oben angeführte Einkommensgrenzen nicht überschreiten - siehe Online Ratgeber
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe (vormals Mindestsicherung)
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter 1.200 Euro netto auszugehen.
Antragstellung
Die Antragstellung ist bis 15. Dezember möglich, entweder online unter:
Antragsformular_NOe_Wohnbonus_1_.pdf herunterladen (0.12 MB)
oder auf dem Gemeindeamt.
Detailinformationen entnehmen Sie unter folgenden Link: NÖ Wohnbonus - Land Niederösterreich (noe.gv.at)