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Art der Förderung:
Die Reduktion des Mindestbeitrages anhand des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens in Relation zur sozialen Einkommensgrenze (Mindeststandards 2020).
Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen
Dieses wird errechnet, indem man das Familieneinkommen durch den Gewichtungsfaktor der Familie dividiert. Der Gewichtungsfaktor der Familie wird durch Addition der Gewichtungsfaktoren der einzelnenn Familienmitglieder ermittelt.
Familieneinkommen:
Ist das monatliche Einkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder (einschließlich Alimente, Sondernotstandsunterstützung, Notstandsunterstützung, Arbeitslosenunterstützung sowie etwaiger Einkommen einer Lebensgefährtin/eines Lebensgefährten).
Benötigte Unterlage:
Es sind folgende Nachweise für eine Gewährung einer Beitragserleichterung vorzulegen:
1. Antrag
2. bei Arbeitnehmer/innen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, ein aktueller Einkommensnachweis.
3. bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, der Einkommensteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, so sind der/ die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen., bei pauschalierten Landwirten/Landwirtinnen ist der zuletzt festgestellte Einheitswert vorzulegen.
4. Bestätigung über den Bezug von Arbeitslosenunterstützung, Notstandsunterstützung, Sondernotstandsunterstützung.
5. Nachweis über den Bezug von Alimenten bzw. Unterhaltszahlungen