Kindergarten

Art der Förderung: 

Die Reduktion des Mindestbeitrages anhand des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens in Relation zur sozialen Einkommensgrenze (Mindeststandards 2020).

Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen

Dieses wird errechnet, indem man das Familieneinkommen durch den Gewichtungsfaktor der Familie dividiert. Der Gewichtungsfaktor der Familie wird durch Addition der Gewichtungsfaktoren der einzelnenn Familienmitglieder ermittelt.

Familienmitglieder Gewichtungsfaktor
 1. Erwachsener  1,0 (Alleinerzieher 1,4)
 2. Erwachsener  +0,8
 Kind(er) bis inkl. 10 Jahre  +0,4
 11 bis inkl. 14 Jahre  +0,6
 über 15 Jahre +0,8  

 

Familieneinkommen:

​Ist das monatliche Einkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder (einschließlich Alimente, Sondernotstandsunterstützung, Notstandsunterstützung, Arbeitslosenunterstützung sowie etwaiger Einkommen einer Lebensgefährtin/eines Lebensgefährten).

Benötigte Unterlage:

Es sind folgende Nachweise für eine Gewährung einer Beitragserleichterung vorzulegen:

1. Antrag

2. bei Arbeitnehmer/innen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, ein aktueller Einkommensnachweis.

3. bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, der Einkommensteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, so sind der/ die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen., bei pauschalierten Landwirten/Landwirtinnen ist der zuletzt festgestellte Einheitswert vorzulegen.

4. Bestätigung über den Bezug von Arbeitslosenunterstützung, Notstandsunterstützung, Sondernotstandsunterstützung. 

5. Nachweis über den Bezug von Alimenten bzw. Unterhaltszahlungen