Kleinkindbetreuung

Art der Förderung: 

Erziehungsberechtigte, deren Kinder unter 2,5 Jahren eine Kinderkrippe oder eine Tagesmutter an mindestens 3 Tage der Woche besuchen, können bei der Gemeinde Lanzendorf einen Antrag auf Zuschuss zu den Betreuungskosten in Höhe von € 50,00/Monat stellen.

Der Zuschuss wird im Nachhinein pro Quartal verrechnet.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Zuschusses.

Voraussetzungen:

1. Der Hauptwohnsitz einer/eines Erziehungsberechtigten, als auch des Kindes ist in Lanzendorf.

2. Die Erziehungsberechtigten stehen in einem aufrechten Dienstverhältnis - Ausnahme: Härtefälle (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulung oder nachweislich auf Arbeitssuche).

Benötigte Unterlagen:

1. aktueller Arbeitsnachweis der Erziehungsberechtigten.

2. Nachweis über den Besuch des Kindes einer Betreuungsstätte sowie der Zahlungsnachweis der Betreuungskosten.