Beantragung einer Meldebestätigung:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: € 14,30
Ausstellung einer Meldebestätigung:
- Zeugnisgebühr: € 14,30
Die Gebühr entfällt, sofern die Meldebestätigung an eine bestimmte, von der Antragstellerin/dem Antragsteller, verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
Bundesverwaltungsabgabe:
- Meldebestätigungen aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
- Meldebestätigung aus dem ZMR € 3